Neuausrichtung der Städtebauförderung ab 2020

Aufgrund der Neuausrichtung der Bund-Länder-Förderprogramme ab 2020 zur Weiterentwicklung und Anpassung der Städtebauförderung an neue Problemstellungen und Aufgaben wurden die bisher sechs Förderprogramme in der Städtebauförderung des Bundes und der Länder auf drei Programme verringert.

Bislang erhielt die Gemeinde Fördermittel aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSG). Ab dem Förderjahr 2020 erfolgt die Förderung über das Programm „Lebendige Zentren“ (kurz: LZ). Für die Gemeinde hat diese Umstellung keine weiteren Auswirkungen.

„… Die Finanzhilfen im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (im Folgenden kurz: LZ) sind für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt bestimmt. Ziel ist die Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. (Quelle: MHKBG, 2020)“

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