Nutzen Sie Ihre Fördermöglichkeiten!

 

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms sollen nicht nur öffentliche Projekte und Maßnahmen gefördert werden. Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteile der Gemeindeentwicklung. Sie sollen als Einzelmaßnahmen einen wesentlichen Anteil der Verwirklichung der Ziele und Zwecke der Gesamtmaßnahme beitragen.

Die Gemeinde Finnentrop, das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund unterstützen im Rahmen der Städtebauförderung das Engagement privater Eigentümer bei der Modernisierung ihrer Immobilie.

 

Hof- und Fassadenprogramm

 

Wer kann die Fördermöglichkeit in Anspruch nehmen?

Immobilieneigentümer oder Eigentümergemeinschaften, die ihre Hausfassade neu gestalten möchten, werden aufgerufen, einen Förderantrag bei der Gemeinde Finnentrop zu stellen. Voraussetzung: Die Immobilie muss im Fördergebiet „Finnentrop Versorgungszentrum“ liegen.

 

Was wird gefördert?

Es werden Fördermittel für den Fassadenanstrich sowie für die Begrünung von Hausfassaden zur Verfügung gestellt. Die ökologisch sinnvolle Gestaltung von Hof- und Gartenflächen kann ebenfalls bezuschusst werden, wie beispielsweise Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt max. 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Die Kosten werden bis zu einer bestimmten Obergrenze anerkannt.

 

Welche Ziele werden verfolgt?

Immobilieneigentümer werten durch das Hof- und Fassadenprogramm ihre Immobilie auf und verbessern dadurch deutlich die Vermietbarkeit. Gleichzeitig steigert es den Wert der Immobilie. Durch die Vergabe von Fördermitteln werden zudem private Investitionen für die Wohn- und Lebensqualität in Finnentrop angestoßen.

 

Was wird nicht gefördert?

Nicht zum Förderprogramm gehört die energetische Sanierung von Gebäuden. Dazu zählen die Dämmung von Fassaden sowie der darauf aufzubringende Anstrich. Diese können zum Teil aus anderen Förderprogrammen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) gefördert werden.

 

Die Förderrichtlinie für die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms wurde seitens der Gemeindeverwaltung vorbereitet und in der Sitzung des Gemeinderates im Dezember 2018 abgestimmt und beschlossen.

 

Förderrichtlinie (zum Download)

 

Bei Rückfragen zu den Fördermöglichkeiten kontaktieren Sie bitte die Bauverwaltung der Gemeinde. Mit dem ausgefüllten Antragsformular können Sie Fördermittel beantragen.

 

Antragsformular (zum Download)

 

 

 

Ihre Ansprechpartner

Bei Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren!

 

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Aktuelles

Pressebericht von Flemming Krause (06.02.2021)

Aus der Presse

Sauerland-Kurier_24-04-2019

 

 

 

 

 

Sauerland-Kurier vom 24.04.2019

Fördergebiet

Alle im roten markierten Bereich liegenden Immobilien können von der Förderung profitieren. Quelle: Gemeinde Finnentrop