Gemeinde unterstützt private Immobilieneigentümer

Private Immobilieneigentümer können bei der Gemeinde Anträge für Fördermittel aus dem sog. Hof- und Fassadenprogramm einreichen. Die Zuständigkeit liegt bei der Bauverwaltung der Gemeinde. Unterlagen wie die Förderrichtlinie oder das Antragsformular werden zum Download bereitgestellt.

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